K’s 1×1 der BAFöG Rückzahlung

UPDATE 24.11.2009

Seit Neuestem sind die Kosten für ein Studium (BAFöG) als Werbungskosten abzugsfähig.

Das BFH entschied mit dem Urteil vom 18.06.2009 [VI R 14/07], dass die Kosten eines Erststudiums unbegrenzt als Werbungskosten abzugsfähig sind!!

Dies gilt allerdings nur für Studenten die zuvor eine Ausbildung abgeschlossen hatten.

### Ende Update ###

Wer, genau wie ich, immer seine liebe Not mir den Damen und Herren vom Amt hat, sollte sich im Falle eines zurückliegenden Studiums mal die folgenden Punkte kurz anschauen. Ich verzichte hier auf eine ausladende Erklärung der einzelnen Punkte, das können die Pappnasen Schlafmützen ************* Beamten viel besser.

Regel Nr.1 – Der Umzug

Die Arbeitsmarktsituation zwingt die meisten Studienabgänger kurz nach dem Studium zum Umzug. Leider vergisst man neben den ganzen Adressen schnell mal das BVA davon zu informieren. Vorsicht! Das macht erstmal 25,- Euro Pauschalkosten für die Adressermittlung und dann wird der Feststellungsbescheid, wie in meinem Fall, immer noch an die falsche/alte Adresse geliefert. Deshalb Adresse online ändern – link siehe unten.
Tut mir ja auch wirklich leid, aber ich bin natürlich in den letzten 5 Jahren auch gern 3 Mal umgezogen. Macht ja so viel Spaß ;-[

Regel Nr.2 – Der Feststellungsbescheid

Lest Euch den Bescheid SOFORT und GENAU durch.

Wichtige Punkte:

    1. Förderungshöchstdauer kontrollieren
  • Evtl. SOFORT schriftlich Widerspruch einlegen, egal ob es was bringt oder gerechtfertigt ist, später geht gar nichts mehr!
    • 2. Möglichkeiten zur Verringerung der Darlehensschuld – passende Optionen prüfen (Förderungshöchstdauer ist hier wichtig)
  • Leistungsabhängiger Teilerlass -25% Abschluss innerhalb der Förderungshöchstdauer
  • Leistungsabhängiger Teilerlass -20% Abschluss max. 6 Monate nach der Förderungshöchstdauer
  • Leistungsabhängiger Teilerlass -15% Abschluss max. 12 Monate nach der Förderungshöchstdauer
  • Studiendauerabhängiger Teilerlass -2560 Euro bei Abschluss 4 Monate vor der Förderungshöchstdauer
  • Studiendauerabhängiger Teilerlass -1025 Euro bei Abschluss 2 Monate vor der Förderungshöchstdauer
  • Den Rest erspar’ ich Euch jetzt. Nehmt Euch einfach die Zeit den Bescheid zu studieren und kommuniziert mit den Damen und Herren vom BVA. Ja nee, is klar ne ;)

    Hier die wichtigsten Links zum Thema (größtenteils Online-Formulare):

    * Adressänderung
    * Leistungsabhängiger Teilerlass
    * Studiendauerabhängiger Teilerlass
    * Übersicht der Anträge
    * BAföG Seite des BVA

    Die oben gemachten Angaben können Aufgrund aktueller Änderungen oder anderen Gründen abweichen, ich gebe daher keine Garantie auf Vollständigkeit sowie kein Gewähr auf Richtigkeit. Dieser Text dient lediglich zur ersten Information.


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